LSV: Seniorenvertretungen bei den Räten einfordern
Es ist ein erster Schritt: Nach langem Ringen konnte die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) jetzt im Landtag einen Erfolg verbuchen. Die Bildung von Seniorenvertretungen und erstmals auch die von Jugendvertretungen wurde durch das Parlament endlich gesetzlich geregelt. Damit ist der Weg für die unabhängige politische Teilhabe älterer Menschen an kommunalen Entscheidungen freier denn je. Allerdings müssen alle, die eine politische Vertretung vor Ort wollen, diese jetzt auch bei ihren kommunalen Räten einfordern. Drücken können sich die Räte nicht mehr, denn der neue § 27a der Gemeindeordnung (GO) bietet die formulierte rechtliche Grundlage.